BÖV-Prüfung - Formales
Die BÖV-Außendienst-Prüfung wird gemäß der Prüfungsordnung zur Erlangung des Außendienst-Zertifikats "Geprüfte Versicherungsfachfrau BÖV / Geprüfter Versicherungsfachmann BÖV" der Bildungsakademie durchgeführt.
Hier finden Sie die Prüfungsordnung.
- Im Versicherungsvertrieb tätige Mitarbeiter/innen von Versicherungsunternehmen und von kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Im Versicherungsvertrieb tätige Mitarbeiter/innen von Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten
- Im Versicherungsvertrieb tätige Mitarbeiter/innen von Kreditinstituten
- Personen, die die Befähigung für das Gewerbe des Versicherungsagenten erwerben wollen
Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den Unternehmen. Daneben bietet die Bildungsakademie im Rahmen von Kooperationen in verschiedenen Bundesländern Kurse an.
Vorbereitungskurse:
Die Anmeldungen erfolgen direkt bei WIFI bzw. BFI.
Skripten:
Als Lernunterlage für die Kurse hat die Bildungsakademie in Zusammenarbeit mit Experten aus der Versicherungswirtschaft Skripten entwickelt, die im Shop der Bildungsakademie bestellt werden können.
Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur/zum Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann ersetzt den schriftlichen Teil der BÖV-Prüfung, sodass nur noch der mündliche Teil der Prüfung zu absolvieren ist. Voraussetzung ist der Antrag auf Anrechnung, der vor dem Erstantritt zur BÖV-Prüfung gestellt werden kann. Weitere Details siehe in der Prüfungsordnung.